Begleiteter Umgang

Zielgruppen:

Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, sonstige Bezugspersonen.

 

Ziele des Begleiteten Umgangs:

Förderung des Kindeswohls, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Beziehungen (emotional und sozial) zwischen den Umgangsberechtigten.

Sensibilisierung und Unterstützung der Bezugspersonen und Eltern für die Belange des Kindes; Stärkung des Kindes; Verselbstständigung der Umgangskontakte.

 

Begleiteter Umgang kann

  • eine Entspannung bzw. Beruhigung im Familiensetting bringen
  • Kontakt- und Beziehungsabbrüche zwischen Kind und Bezugsperson vermeiden
  • Kontaktanbahnung zwischen Kind und Bezugsperson unterstützend begleiten
  • Belastung des Kindes verringern
  • Konflikte zwischen den Beteiligten verringern
  • Gewalteskalationen vermeiden

 

Der begleitete Umgang kann auf Basis der gültigen Rechtsgrundlagen beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.


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