Begleiteter Umgang

Zielgruppen:
Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, sonstige Bezugspersonen.

Ziele des Begleiteten Umgangs:
Förderung des Kindeswohls, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Beziehungen (emotional und sozial) zwischen den Umgangsberechtigten.
Sensibilisierung und Unterstützung der Bezugspersonen und Eltern für die Belange des Kindes; Stärkung des Kindes; Verselbstständigung der Umgangskontakte.

Begleiteter Umgang kann

  • eine Entspannung bzw. Beruhigung im Familiensetting bringen
  • Kontakt- und Beziehungsabbrüche zwischen Kind und Bezugsperson vermeiden
  • Kontaktanbahnung zwischen Kind und Bezugsperson unterstützend begleiten
  • Belastung des Kindes verringern
  • Konflikte zwischen den Beteiligten verringern
  • Gewalteskalationen vermeiden

Der begleitete Umgang kann auf Basis der gültigen Rechtsgrundlagen beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.